Die Santander Consumer Bank muss ihren Kunden Bearbeitungsgebühren für Kredite erstatten, da die von der Bank in Darlehensverträgen verwendete Entgeltklausel unzulässig war. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) am 27.11.2014 entschieden (Az.: I-6 U 75/14). Mit dem Urteil folgten die Düsseldorfer Richter der Linie des Bundesgerichtshofs.