50.000 Euro Schmerzensgeld nach fehlerhafter Schulteroperation
Einer Patientin, die ihre linke Schulter nach einer fehlerhaft gewählten und fehlerhaft durchgeführten Schulteroperation nicht mehr einsetzen kann, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu.
OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2014 (Az.: 26 U 4/13)