Wer ein Auto mietet und einen Unfall baut, muss nicht automatisch alle Kosten übernehmen, auch wenn er grob fahrlässig gehandelt hat (BGH Az.: VI ZR 46/10). Klauseln in Mietverträgen, die bei grober Fahrlässigkeit dem Kunden grundsätzlich die vollen Kosten zuweisen, seien unwirksam. Wie viel Schadenersatz der Autofahrer leisten müsse, hänge von seiner persönlichen Schuld ab.